Einzäunungen im Außenbereich sind in den wenigsten Fällen statthaft. Es dürfen nur Tierweiden und Sonderkulturen eingezäunt werden und dieses auch nur von Privilegierten, das heißt von Landwirten oder Landwirten im Nebenerwerb. Ebenso eingezäunt werden dürfen besondere Flächen, die als gefährlich gelten oder besondere Schutzmaßnahmen erfordern wie beispielsweise den Trinkwassereinzug.
Der Gesetzgeber will damit Wildtieren die Möglichkeit erhalten, sich in der Fläche frei zu bewegen und Schutz und Nahrung zu finden. Im Besonderen stellt der Zaun als Draht- oder Stabgitterzaun immer wieder eine Falle für Wildtiere da. Zum einen verfangen sich die Wildtiere im Zaun, zum anderen nutzen Prädatoren wie Fuchs und Greifvögel vorhandene Zaunanlagen, um ihre Beutetiere gegen den Zaun zu drücken und dort zu erlegen. Häufig kommt es vor, das Rehwild vorhandene Zaunanlagen am Siedlungsgebiet überspringt und beim Versuch zurück zu gelangen, sich schwer verletzt und schlussendlich verendet. Zaunanlagen im Außenbereich, die nicht mehr benötigt werden, sollten rückgebaut werden.